Gratis - Massagen kein Lohnersatz

Aufwendungen zum Wohle der Mitarbeiter steuerfrei!

München: Wenn eine Firma ihren Mitarbeitern kostenlose Massagen angedeihen lässt, ist dies nicht als Leistung mit geldwerten Vorteil anzusehen. Arbeitgeber dürfen vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter ergreifen, ohne dass dies als geldwerter Vorteil lohnsteuerpflichtig ist. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden. Spezifisch berufsbedingte Beeinträchtigungen der Gesundheit auf Seiten der Mitarbeiter darf der Arbeitgeber steuerneutral vorbeugen.

Quelle: DLZ/BZ 05.Januar 2002